Da ich approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag bei der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen bin, werden die Kosten für eine Behandlung bei mir von den privaten Krankenkassen übernommen. Die genauen Konditionen können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen. Diese hängen davon ab, welche Versicherungsvereinbarungen für Psychotherapie Sie getroffen haben. Auch die Beihilfestellen kommen prinzipiell für eine Behandlung bei mir auf.
Nach fünf antragsfreien Probesitzungen (Probatorik) muss ein inhaltlich begründeter Antrag von mir gestellt werden. Vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie muss die Genehmigung der Beihilfestelle/Krankenkasse abgewartet werden, damit die Kosten im vollen Umfang übernommen werden.
Da ich in einer privaten Praxis tätig bin, kann ich leider nicht unmittelbar mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die mit gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abrechnen, finden Sie z. B. bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) oder auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.
Natürlich können Sie auch als Selbstzahler die Therapiekosten einer Behandlung in meiner Praxis übernehmen. Bei Interesse berate ich Sie gerne zu diesem Thema. Im besonderen Einzelfall gibt es die Möglichkeit, bei der Krankenkasse mit dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) eine Einzelfallentscheidung für eine Kostenübernahme der Therapie zu erwirken. Sollte dieses Vorgehen für Sie in Frage kommen, fragen Sie gerne nach.
Berufsgenossenschaften können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen, sofern die zu behandelnden Erkrankungen in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Dies ist z.B. gegeben, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz eine psychische Folgeerkrankung oder Traumatisierung aufgetreten ist. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie den Sachbearbeiter, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.
Aus verschiedenen Gründen gibt es Personen, die die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen möchten. Sie sind dann unabhängig von Formalitäten und besonders flexibel in der Therapiegestaltung. Die Abrechnungskosten richten sich dann nach der allgemeinen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).